Umzugsversicherung und
Transportversicherung in Hamburg

Was passiert, wenn beim Umzug etwas zu Bruch geht?

Ein Kratzer an der Kommode, ein gebrochenes Tischbein beim Tragen durchs Treppenhaus, ein Wasserschaden durch Regen beim Beladen - auch bei sorgfältiger Arbeit lässt sich ein Restrisiko nie ganz ausschließen. Die gute Nachricht: Als Umzugsunternehmen haften wir dafür gesetzlich. Die Frage ist eher, ob diese Grundhaftung für Ihren Hausstand ausreicht oder ob sich eine zusätzliche Transportversicherung lohnt.

Gesetzliche Haftung und Transportversicherung - wo liegt der Unterschied?

Viele Kunden vermischen beide Begriffe, dabei sind es zwei unterschiedliche Dinge:

Die gesetzliche Haftung nach § 451e HGB greift automatisch bei jedem Umzug mit einem Umzugsunternehmen - ohne dass Sie etwas beantragen oder extra zahlen müssen. Sie deckt Verlust, Beschädigung und verspätete Lieferung ab, ist der Höhe nach aber begrenzt: 620 Euro pro Kubikmeter Laderaum, der für den Umzug gebraucht wird. Bei einem Umzug mit 30 Kubikmetern Laderaum liegt die maximale Haftung also bei rund 18.600 Euro. Bei einer normal möblierten Wohnung reicht das meistens locker. Bei hochwertiger Einrichtung, viel Elektronik oder Designermöbeln kann diese Summe aber schnell unter dem tatsächlichen Zeitwert liegen.

Die Transportversicherung ist eine zusätzliche Police, die Sie vor dem Umzug gesondert abschließen. Sie deckt Ihr Umzugsgut bis zum vollen Neuwert ab - unabhängig von der gesetzlichen Haftungsgrenze. Für hochwertigen Hausrat, Musikinstrumente oder Antiquitäten ist das die sinnvollere Absicherung.

Wann die gesetzliche Haftung nicht greift

In einigen Fällen ist die Grundhaftung eingeschränkt oder ausgeschlossen:

  • Sie haben selbst verpackt, und die Verpackung war unzureichend - etwa Gläser ohne Polstermaterial.
  • Der Schaden entstand durch höhere Gewalt, zum Beispiel Unwetter oder einen Unfall durch Fremdverschulden.
  • Bei besonders wertvollen Stücken wie Schmuck oder Kunstwerken wurde der Wert vorab nicht angegeben.
  • Der Schaden wird zu spät gemeldet - die gesetzliche Frist liegt bei 14 Tagen.

Sichtbare Schäden sollten Sie am besten direkt bei der Übergabe dokumentieren, verdeckte Schäden - die erst beim Auspacken auffallen - so schnell wie möglich nach Entdeckung melden. Je früher wir Bescheid wissen und je mehr Fotos Sie mitliefern, desto reibungsloser läuft die Klärung.

So läuft es bei uns im Schadensfall

Umzugsrisiken und Umzugsversicherung
  • 1 Schaden sofort fotografieren - noch am Umzugstag, mit Detailaufnahmen.
  • 2 Uns direkt informieren - am besten noch vor Ort oder per Anruf am selben Tag.
  • 3 Schriftlich bestätigen - innerhalb der 14-Tage-Frist, damit alles sauber dokumentiert ist.
  • 4 Nichts wegwerfen - beschädigte Gegenstände bis zur Klärung aufbewahren.

Wir nehmen jeden Schadensfall ernst und regulieren zügig und unkompliziert, statt Sie mit Formularen hinzuhalten.

Wie Sie Ihre Wertgegenstände vorab absichern

Ein bisschen Vorbereitung erspart im Ernstfall viel Ärger:

  • Fotografieren Sie wertvolle Möbelstücke vorab von allen Seiten, am besten bei Tageslicht.
  • Notieren Sie sich Kaufbelege und, bei Elektronik, die Seriennummern.
  • Weisen Sie unser Team direkt auf besonders empfindliche Stücke hin, bevor wir mit dem Verladen anfangen.
  • Wichtige Dokumente, Schmuck und andere Kleinode transportieren Sie am besten selbst.

Ein Großteil möglicher Schäden lässt sich außerdem durch fachgerechtes Verpacken von vornherein vermeiden. Passendes Material dafür finden Sie unter Umzugsmaterialien.

Brauche ich eine zusätzliche Transportversicherung?

Umzugsrisiken und Umzugsversicherung

Bei einem normalen Hausstand mit Standardmöblierung reicht die gesetzliche Haftung in aller Regel aus. Anders sieht es aus, wenn Ihr Hausrat einen hohen Gesamtwert hat, Sie ein Klavier, Antiquitäten oder teure Elektronik transportieren lassen oder ein Fernumzug ansteht, bei dem der Transport länger dauert. In diesen Fällen sprechen Sie uns am besten vorab an - wir beraten Sie, ob und in welchem Umfang sich eine erweiterte Absicherung für Ihren Fall lohnt.

Auch während einer Zwischenlagerung sind Ihre Möbel bei uns versichert. Mehr dazu unter Möbel einlagern.

Was ist mit meiner privaten Hausrat- oder Haftpflichtversicherung?

Viele denken, ihre bestehende Hausratversicherung würde auch beim Umzug greifen. Das stimmt nur eingeschränkt: Die meisten Policen decken den Transport durch ein Umzugsunternehmen nicht automatisch mit ab. Prüfen Sie Ihre Verträge daher rechtzeitig vor dem Umzug, oder fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach.

Ein paar allgemeine Punkte rund um den Umzug sind trotzdem gut zu wissen: Die Hausratversicherung gilt nach einem Umzug grundsätzlich weiter, sollte aber wegen der neuen Wohnungsgröße angepasst werden. Die Haftpflichtversicherung sollten Sie über den Wohnortwechsel informieren, da sich das Risiko neu verteilt. Wer ins Eigentum zieht, sollte außerdem prüfen, ob eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll ist. Auf Zusatzpolicen wie Sterbegeld-, Glasbruch- oder Reisegepäckversicherung können Sie in aller Regel dagegen verzichten - die enthaltenen Leistungen stecken meist schon in Hausrat oder Haftpflicht.

Häufige Fragen zur Umzugsversicherung

Wie hoch haftet ein Umzugsunternehmen gesetzlich?

Nach § 451e HGB mit 620 Euro pro Kubikmeter Laderaum, der für den Umzug benötigt wird. Für besonders wertvollen Hausrat lohnt sich eine zusätzliche Transportversicherung.

Brauche ich für einen normalen Wohnungsumzug eine extra Versicherung?

Bei durchschnittlicher Möblierung reicht die gesetzliche Haftung meist aus. Bei hochwertiger Einrichtung, Kunst oder einem Fernumzug empfehlen wir eine erweiterte Absicherung.

Was mache ich, wenn beim Umzug etwas beschädigt wird?

Fotografieren, uns sofort informieren und den Schaden innerhalb von 14 Tagen schriftlich melden. Wir kümmern uns dann um eine schnelle und faire Klärung.

Deckt meine Hausratversicherung den Umzug ab?

In den meisten Fällen nicht automatisch. Prüfen Sie Ihre Police vorab oder sprechen Sie uns an, wir helfen bei der Einordnung.

Was ist bei selbst gepackten Kartons?

Wenn Sie selbst verpackt haben und die Verpackung unzureichend war, kann das die gesetzliche Haftung einschränken. Passendes Verpackungsmaterial gibt es bei uns unter Umzugsmaterialien.

Fragen zur Absicherung Ihres Umzugs?

Egal ob Standardumzug oder wertvolle Einrichtung - wir sagen Ihnen ehrlich, welcher Schutz für Ihren Fall sinnvoll ist. Rufen Sie uns an unter ☎ 040 4134 6571 oder vereinbaren Sie direkt eine kostenlose Besichtigung über
Umzugsberatung Hamburg